Als Notare üben wir ein öffentliches, vom Staat verliehenes Amt aus. Wir stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als unabhängige und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Einbeziehung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, in anderen Fällen jedenfalls im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dringend anzuraten.
Dies gilt insbesondere für die Bereiche
Immobilien
- Kauf
- Schenkung und Übergabe
- Grundschulden und Hypotheken
- Wohnungseigentum
Ehe und Familie
- Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung (Zugewinnausgleich, Wohnung und Hausrat, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich)
- Adoption (Minderjährigenadoption, Volljährigenadoption)
Erben
- Testament und Erbvertrag (Erbeinsetzung, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Pflichtteil)
- Erbscheinsantrag
- Erbausschlagung
- Erbteilsübertragung und Erbauseinandersetzung
Unternehmen
- Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH)
- Unternehmensnachfolge
- Handelsregisteranmeldung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Umfassende weitere Informationen zur Tätigkeit der Notare, zum Berufsrecht und zu den Notarkosten finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer www.bnotk.de.