Download PDF-Datenblatt zum Immobilienkauf
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Hessischen Datenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt. Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) vorzulegen. Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrags, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt gemäß GNotKG. Bei späterer Beurkundung werden die Entwurfsgebühren mit den Beurkundungsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.
Bei Rückfragen und zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei unter der Telefonnummer 06661 - 2007.