Zum 01. Januar 2018 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden erhöht. Auch erfolgte eine Veränderung in den Einkommensgruppen.
Sofern Sie von der Änderung betroffen sind, sprechen Sie uns gerne an.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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